• Schwerkranke und sterbende Menschen, die unter einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und dadurch eine begrenzte Lebenserwartung haben. Die Versorgung, die dem schwerstkranken Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in seiner vertrauten Umgebung ermöglichen soll, übersteigt die Möglichkeiten der allgemeinen Palliativversorgung.